Rechtliche Grundlagen
... der Arbeit in Kindertageseinrichtungen ist das VIII. Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe – in der Fassung vom 27.12.2004.
Es definiert „Betreuung, Bildung und Erziehung“ als umfassenden Auftrag für die Kindertageseinrichtungen. Die Kinder sollen in Ergänzung des elterlichen Erziehungsauftrages umfassend gefördert werden. Die Erziehung und Bildung in der Familie gilt es zu unterstützen und zu ergänzen. Eltern sollen Beruf und Familie besser vereinbaren können.
Der umfassende Förderauftrag bezieht sich auf die ganzheitliche Entwicklung des Kindes und schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein. Die Förderung orientiert sich am Alter und Entwicklungsstand des Kindes, seinen Fähigkeiten, Interessen und Bedürfnissen, hat aber auch seine ethnische Herkunft zu berücksichtigen.
(Quelle: „Das Profil evangelischer Kindertageseinrichtungen in Baden“)
Erziehung
„Erziehung“ bedeutet die Unterstützung, Anregung, Begleitung und Herausforderung unterschiedlicher Bildungsprozesse, z.B. durch Eltern und pädagogische Fachkräfte. Sie geschieht auf indirekte Weise durch das Vorbild der Erwachsenen und durch die Gestaltung von sozialen Beziehungen, Situationen und Räumen. Auf direkte Weise geschieht sie z.B. durch Vormachen und Anhalten zum Üben, durch Wissensvermittlung sowie durch Vereinbarung und Kontrolle von Verhaltensregeln.
Bildung
„Bildung“ meint die lebenslangen und selbsttätigen Prozesse zur Weltaneignung von Geburt an. Kinder schaffen sich ihr Wissen über die Welt und sich selbst durch ihre eigenen Handlungen. Kindliche Bildungsprozesse setzen verlässliche Beziehungen und Bindungen zu Erwachsenen voraus.
Bildung ist ein Geschehen sozialer Interaktion.
(Quelle: „Orientierungsplan für Bildung und Erziehung in baden-württembergischen Kindergärten“)
» Das Spiel ist die kindliche Art der Auseinandersetzung mit sich und seiner Umwelt. «
In unserem Haus werden durch altersentsprechende, vielfältige Spiel- und Lernangebote, die sich an Beobachtungen im Kindergartenleben orientieren, die Bedürfnisse der Kinder aufgegriffen und ihre individuelle Entwicklung gefördert.
Der gesamten Kindergartenzeit liegt der Aufnahmevertrag zugrunde, der von den Eltern und dem Kindergartenträgervertreter unterzeichnet wird.
In unserem Haus werden durch altersentsprechende, vielfältige Spiel- und Lernangebote, die sich an Beobachtungen im Kindergartenleben orientieren, die Bedürfnisse der Kinder aufgegriffen und ihre individuelle Entwicklung gefördert.
Der gesamten Kindergartenzeit liegt der Aufnahmevertrag zugrunde, der von den Eltern und dem Kindergartenträgervertreter unterzeichnet wird.