Kinderschutz

» Jede/r Mitarbeiter/in in einer Tageseinrichtung für Kinder hat die Kinder vor Gefahren für Wohl zu schützen. «
(§ 1 Abs.3 Ziffer 3 SGB VIII)
(§ 1 Abs.3 Ziffer 3 SGB VIII)

Maßgeblich ist dabei das Bundeskinderschutzgesetz – BKiSchG - u.a. Artikel 2 § 8b Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen